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E2597/2025 ua•Verfassungsgerichtshof E2597/2025 ua
E2597/2025 uaVerfassungsgericht10.12.2025
Gelegenheitsverkehr, Taxis, Mietwagen, Erwerbsausübungsfreiheit, Rechtsstaatsprinzip, Rechtspolitik, Vorfrage, Verhältnismäßigkeit
I.Die Beschwerdeführer sind durch die angefochtenen Erkenntnisse weder in verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechten noch wegen Anwendung von rechtswidrigen generellen Normen in ihren Rechten verletzt worden.
II.Die Beschwerden werden abgewiesen und dem Verwaltungsgerichtshof zur Entscheidung darüber abgetreten, ob die Beschwerdeführer durch die angefochtenen Erkenntnisse in sonstigen Rechten verletzt worden sind.
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