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E2189/2025•Verfassungsgerichtshof E2189/2025
E2189/2025Verfassungsgericht10.12.2025
Offenlegungspflicht, Privat- und Familienleben, Datenschutz, Determinierungsgebot, Rechtsstaatsprinzip, Rechtspolitik, EU-Recht Richtlinie, Auskunftspflicht, Auslegung verfassungskonforme, VfGH / Prüfungsmaßstab
I.Der Beschwerdeführer ist durch das angefochtene Erkenntnis weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen der Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in seinen Rechten verletzt worden.
II.Die Beschwerde wird abgewiesen und dem Verwaltungsgerichtshof zur Entscheidung darüber abgetreten, ob der Beschwerdeführer durch das angefochtene Erkenntnis in einem sonstigen Recht verletzt worden ist.
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