Verfassungsgerichtshof E210/2025 ua

E210/2025 uaVerfassungsgericht09.12.2025

Regest

Bundesstraße, Umweltverträglichkeitsprüfung, Kompetenz Bund - Länder Straßenverwaltung, Kompetenz Bund - Länder Raumplanung, Kompetenz Bund - Länder Naturschutz, Berücksichtigungsprinzip, Straßenverlaufsfestlegung, EU-Recht, Umweltschutz, fair trial, Verfahrensdauer überlange, Bundesverwaltungsgericht

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof E210/2025 ua

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 09.12.2025
  • ECLI: ECLI:AT:VFGH:2025:E210.2025

Spruch

I.Die beschwerdeführenden Parteien sind durch das angefochtene Erkenntnis weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in ihren Rechten verletzt worden.

II.Die Beschwerden werden abgewiesen.

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