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E210/2025 ua•Verfassungsgerichtshof E210/2025 ua
E210/2025 uaVerfassungsgericht09.12.2025
Bundesstraße, Umweltverträglichkeitsprüfung, Kompetenz Bund - Länder Straßenverwaltung, Kompetenz Bund - Länder Raumplanung, Kompetenz Bund - Länder Naturschutz, Berücksichtigungsprinzip, Straßenverlaufsfestlegung, EU-Recht, Umweltschutz, fair trial, Verfahrensdauer überlange, Bundesverwaltungsgericht
I.Die beschwerdeführenden Parteien sind durch das angefochtene Erkenntnis weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in ihren Rechten verletzt worden.
II.Die Beschwerden werden abgewiesen.
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