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E3934/2024•Verfassungsgerichtshof E3934/2024
E3934/2024Verfassungsgericht24.06.2025
Arbeitsrecht, Satzung, Kollektivvertrag, Verhandlung mündliche, Verhältnismäßigkeit, Öffentlichkeitsprinzip, Parteiengehör, Rechtsschutz, Verwaltungsgerichtsverfahren, fair trial
I.Die beschwerdeführende Partei ist durch das angefochtene Erkenntnis im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf ein faires Verfahren nach Art6 EMRK verletzt worden.
Das Erkenntnis wird aufgehoben.
II.Der Bund (Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz) ist schuldig, der beschwerdeführenden Partei zuhanden ihrer Rechtsvertreterin die mit € 2.856,– bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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