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V126/2024•Verfassungsgerichtshof V126/2024
V126/2024Verfassungsgericht16.06.2025
Tierhaltung, Tierschutz, Rechtspolitik, VfGH / Bedenken, VfGH / Prüfungsumfang
I.Soweit sich der Antrag gegen die Punkte 4.1. und 4.2.2.2. der Anlage 2 der 1. Tierhaltungsverordnung, BGBl II 485/2004, richtet, wird er abgewiesen.
II.Im Übrigen wird der Antrag zurückgewiesen.
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