Verfassungsgerichtshof E177/2024

E177/2024Verfassungsgericht16.06.2025

Regest

Geschäftsverteilung, Landesverwaltungsgericht, Gericht Zuständigkeit, Gericht Organisation, Gericht Zusammensetzung, Verwaltungsgericht, Richter, Baurecht, Justizverwaltung - Gerichtsbarkeit

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof E177/2024

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 16.06.2025
  • ECLI: ECLI:AT:VFGH:2025:E177.2024

Spruch

I.Der Beschwerdeführer ist durch das angefochtene Erkenntnis im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter verletzt worden.

Das Erkenntnis wird aufgehoben.

II.Das Land Vorarlberg ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seiner Rechtsvertreter die mit € 2.856,– bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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