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E1143/2025•Verfassungsgerichtshof E1143/2025
E1143/2025Verfassungsgericht05.06.2025
VfGH / Wiedereinsetzung, elektronischer Rechtsverkehr
I.Der Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wird abgewiesen.
II.Die Beschwerde wird als verspätet zurückgewiesen.
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