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E507/2025•Verfassungsgerichtshof E507/2025
E507/2025Verfassungsgericht05.06.2025
Asylrecht, Gericht Zusammensetzung, Gericht Zuständigkeit, Bundesverwaltungsgericht, Homosexualität
I.Der Beschwerdeführer ist durch das angefochtene Erkenntnis im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter verletzt worden.
Das Erkenntnis wird aufgehoben.
II.Der Bund (Bundesminister für Inneres) ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seiner Rechtsvertreterin die mit € 2.616,– bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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