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E2600/2024•Verfassungsgerichtshof E2600/2024
E2600/2024Verfassungsgericht11.03.2025
Asylrecht, Rechtsstaatsprinzip, Bundesverwaltungsgericht, Vertreter, Verhandlung mündliche, Ladung, Parteiengehör, Verwaltungsgericht, fair trial
I.Der Beschwerdeführer ist durch das angefochtene Erkenntnis im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichbehandlung von Fremden untereinander (ArtI Abs1 Bundesverfassungsgesetz BGBl Nr 390/1973) verletzt worden.
Das Erkenntnis wird aufgehoben.
II.Der Bund (Bundesminister für Inneres) ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seines Rechtsvertreters die mit € 2.616,– bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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