Verfassungsgerichtshof E3571/2024

E3571/2024Verfassungsgericht27.02.2025

Regest

Energierecht, Steuerpflicht, EU-Recht, Verordnung, Energieabgaben, Abgaben, Rechtspolitik, Verwaltungsökonomie, Rückwirkung, Vertrauensschutz, Geltungsbereich (zeitlicher) einer Verordnung

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof E3571/2024

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 27.02.2025
  • ECLI: ECLI:AT:VFGH:2025:E3571.2024

Spruch

I.Die beschwerdeführende Partei ist durch das angefochtene Erkenntnis weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in ihren Rechten verletzt worden.

II.Die Beschwerde wird abgewiesen und dem Verwaltungsgerichtshof zur Entscheidung darüber abgetreten, ob die beschwerdeführende Partei durch das angefochtene Erkenntnis in einem sonstigen Recht verletzt worden ist.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.