Verfassungsgerichtshof E1757/2024

E1757/2024Verfassungsgericht11.12.2024

Regest

Energierecht, Steuerpflicht, EU-Recht, Verordnung, Energieabgaben, Abgaben, Rechtspolitik, Verwaltungsökonomie, Geltungsbereich (zeitlicher) eines Gesetzes, Rückwirkung

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof E1757/2024

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 11.12.2024
  • ECLI: ECLI:AT:VFGH:2024:E1757.2024

Spruch

I.Die beschwerdeführende Partei ist durch das angefochtene Erkenntnis weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in ihren Rechten verletzt worden.

II.Die Beschwerde wird abgewiesen und dem Verwaltungsgerichtshof zur Entscheidung darüber abgetreten, ob die beschwerdeführende Partei durch das angefochtene Erkenntnis in einem sonstigen Recht verletzt worden ist.

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