Verfassungsgerichtshof E1330/2022

E1330/2022Verfassungsgericht28.02.2023

Regest

Rechtsstaatsprinzip, Entscheidungsbegründung, Verweisung, Festnahme, Rechtsschutz

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof E1330/2022

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 28.02.2023
  • ECLI: ECLI:AT:VFGH:2023:E1330.2022

Spruch

I.Der Beschwerdeführer ist durch die angefochtene Entscheidung im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichbehandlung von Fremden untereinander (ArtI Abs1 Bundesverfassungsgesetz BGBl Nr 390/1973) verletzt worden.

Die Entscheidung wird aufgehoben.

II.Der Bund (Bundesminister für Inneres) ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seines Rechtsvertreters die mit € 2.616,– bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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