Verfassungsgerichtshof E430/2022

E430/2022Verfassungsgericht28.02.2023

Regest

Baurecht, Baubewilligung, Entscheidung in angemessener Zeit, Verfahrensdauer überlange, Landesverwaltungsgericht, Verwaltungsverfahren, fair trial, VfGH / Kosten

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof E430/2022

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 28.02.2023
  • ECLI: ECLI:AT:VFGH:2023:E430.2022

Spruch

1. Der Beschwerdeführer ist durch das angefochtene Erkenntnis im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Entscheidung innerhalb einer angemessenen Frist nach Art6 Abs1 EMRK verletzt worden.

2. Insoweit wird der Antrag, das angefochtene Erkenntnis aufzuheben, abgewiesen.

II.Im Übrigen wird die Behandlung der Beschwerde abgelehnt.

III.Das Land Tirol ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seiner Rechtsvertreterin die mit € 2.856,– bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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