Verfassungsgerichtshof E1672/2022 ua

E1672/2022 uaVerfassungsgericht27.02.2023

Regest

Asylrecht, Gericht Zusammensetzung, Bundesverwaltungsgericht

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof E1672/2022 ua

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 27.02.2023
  • ECLI: ECLI:AT:VFGH:2023:E1672.2022

Spruch

I.Die beschwerdeführenden Parteien sind durch das angefochtene Erkenntnis im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter verletzt worden.Das Erkenntnis wird aufgehoben.

II.Der Bund (Bundesminister für Inneres) ist schuldig, den beschwerdeführenden Parteien zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit € 3.400,80 bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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