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E3674/2021 ua•Verfassungsgerichtshof E3674/2021 ua
E3674/2021 uaVerfassungsgericht29.11.2022
Asylrecht / Vulnerabilität, Kinder, Ermittlungsverfahren, Amtswegigkeit (Ermittlungsverfahren), Entscheidungsbegründung
I.Der Erstbeschwerdeführer, die Zweitbeschwerdeführerin, die Viertbeschwerdeführerin sowie der Fünftbeschwerdeführer sind durch die angefochtenen Erkenntnisse, soweit damit ihre Beschwerden gegen die Abweisung ihrer Anträge auf internationalen Schutz bezüglich der Zuerkennung des Status der Asylberechtigten abgewiesen wurden, im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichbehandlung von Fremden untereinander (ArtI Abs1 Bundesverfassungsgesetz BGBl Nr 390/1973) verletzt worden.
Die Erkenntnisse werden insoweit aufgehoben.
II.Im Übrigen wird die Behandlung der Beschwerde abgelehnt.
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