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G141/2022 (G141/2022-13)•Verfassungsgerichtshof G141/2022 (G141/2022-13)
G141/2022 (G141/2022-13)Verfassungsgericht05.10.2022
Fernmelderecht, Rechtspolitik, Eigentumseingriff, Gemeinderecht, Selbstverwaltung, Verhältnismäßigkeit, VfGH / Verwerfungsumfang, Post- und Telegraphenverwaltung, Determinierungsgebot, Vertrauensschutz
I.1. Die Wortfolge "nur Verfügungen wegen nachgewiesener technischer Notwendigkeit zu berücksichtigen sind und" in §59 Abs2 des Bundesgesetzes, mit dem ein Telekommunikationsgesetz (Telekommunikationsgesetz 2021 – TKG 2021) erlassen wird, BGBl I Nr 190/2021, wird als verfassungswidrig aufgehoben.
2. Frühere gesetzliche Bestimmungen treten nicht wieder in Kraft.
3. Der Bundeskanzler ist zur unverzüglichen Kundmachung dieser Aussprüche im Bundesgesetzblatt I verpflichtet.
II.Im Übrigen wird der Antrag abgewiesen.
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