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E4429/2021•Verfassungsgerichtshof E4429/2021
E4429/2021Verfassungsgericht04.10.2022
Schubhaft, Freiheit persönliche, Verhältnismäßigkeit, Rückkehrentscheidung
I.Der Beschwerdeführer ist durch das angefochtene Erkenntnis (Spruchpunkt A I.) im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Freiheit und Sicherheit (persönliche Freiheit) verletzt worden.
Das Erkenntnis wird insoweit aufgehoben.
II.Der Bund (Bundesminister für Inneres) ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seines Rechtsvertreters die mit € 2.856,– bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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