Verfassungsgerichtshof E3585/2021

E3585/2021Verfassungsgericht04.10.2022

Regest

Asylrecht, Entscheidungsbegründung, Rückkehrentscheidung

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof E3585/2021

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 04.10.2022
  • ECLI: ECLI:AT:VFGH:2022:E3585.2021

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch das angefochtene Erkenntnis, soweit damit die Beschwerde gegen die Feststellung der Zulässigkeit der Abschiebung nach Afghanistan, die Erlassung eines Einreiseverbotes und die Festsetzung einer Frist von 14 Tagen für die freiwillige Ausreise abgewiesen wird, im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichbehandlung von Fremden untereinander (ArtI Bundesverfassungsgesetz BGBl Nr 390/1973) verletzt worden.

Das Erkenntnis wird insoweit aufgehoben.

2. Im Übrigen wird die Behandlung der Beschwerde abgelehnt.

II.Der Bund (Bundesminister für Inneres) ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seines Rechtsvertreters die mit € 2.616,– bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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