Verfassungsgerichtshof E4450/2021

E4450/2021Verfassungsgericht29.09.2022

Regest

COVID (Corona), Gericht Zuständigkeit, Bezirksgericht, Landesverwaltungsgericht, VfGH / Aufhebung Wirkung, Verwaltungsgericht Zuständigkeit, Novellierung, Geltungsbereich (zeitlicher) eines Gesetzes, Kundmachung

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof E4450/2021

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 29.09.2022
  • ECLI: ECLI:AT:VFGH:2022:E4450.2021

Spruch

I.Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Beschluss im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter verletzt worden.

Der Beschluss wird aufgehoben.

II.Der Bund (Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz) ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seines Rechtsvertreters die mit € 2.856,– bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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