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E2078/2022•Verfassungsgerichtshof E2078/2022
E2078/2022Verfassungsgericht22.09.2022
Datenschutz, Entscheidungsbegründung, Interessen geschützte, Unterhalt, Einkünfte, Stiftung, VfGH / Kosten
I.Der Beschwerdeführer ist durch das angefochtene Erkenntnis im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetz gemäß Art2 StGG und Art7 BVG verletzt worden.
Das Erkenntnis wird aufgehoben.
II.Der Bund (Bundesministerin für Justiz) ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seiner Rechtsvertreterin die mit € 2.856,– bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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