Verfassungsgerichtshof E1720/2022 ua

E1720/2022 uaVerfassungsgericht25.08.2022

Regest

Asylrecht, res iudicata, Rückkehrentscheidung

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof E1720/2022 ua

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 25.08.2022
  • ECLI: ECLI:AT:VFGH:2022:E1720.2022

Spruch

I.1. Die Beschwerdeführer sind durch das angefochtene Erkenntnis, soweit damit jeweils ihre Beschwerde gegen die Erlassung einer Rückkehrentscheidung, die Feststellung der Zulässigkeit der Abschiebung, die Nichtgewährung einer Frist für die freiwillige Ausreise sowie die Erlassung eines Einreiseverbotes abgewiesen wird, im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichbehandlung von Fremden untereinander gemäß ArtI Abs1 Bundesverfassungsgesetz zur Durchführung des internationalen Übereinkommens über die Beseitigung aller Formen rassischer Diskriminierung, BGBl Nr 390/1973, verletzt worden.

Das Erkenntnis wird in diesem Umfang aufgehoben.

2. Im Übrigen wird die Behandlung der Beschwerde abgelehnt.

II.Der Bund (Bundesminister für Inneres) ist schuldig, den Beschwerdeführern zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit € 3.357,60 bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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