Verfassungsgerichtshof E291/2022

E291/2022Verfassungsgericht01.07.2022

Regest

Asylrecht, Entscheidungsbegründung, Prostitution

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof E291/2022

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 01.07.2022
  • ECLI: ECLI:AT:VFGH:2022:E291.2022

Spruch

I.Die Beschwerdeführerin ist durch Spruchpunkt A) I. des angefochtenen Erkenntnisses im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichbehandlung von Fremden untereinander (ArtI Abs1 Bundesverfassungsgesetz BGBl Nr 390/1973) verletzt worden.

Spruchpunkt A) I. des Erkenntnisses wird aufgehoben.

II.Der Bund (Bundesminister für Inneres) ist schuldig, der Beschwerdeführerin zuhanden ihrer Rechtsvertreterin die mit € 2.616,– bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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