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E3398/2021•Verfassungsgerichtshof E3398/2021
E3398/2021Verfassungsgericht01.07.2022
Verleihung (Staatsbürgerschaft), Auslegung verfassungskonforme, Säumnisbeschwerde, Kinder, Verwaltungsverfahren, Verwaltungsgerichtsverfahren
I.Die Beschwerdeführerin ist durch das angefochtene Erkenntnis im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetz verletzt worden.
Das Erkenntnis wird aufgehoben.
II.Das Land Wien ist schuldig, der Beschwerdeführerin zuhanden ihrer Rechtsvertreterin die mit € 2.856,– bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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