Verfassungsgerichtshof E2379/2021

E2379/2021Verfassungsgericht17.03.2022

Regest

Fremdenrecht, VfGH / Gegenstandslosigkeit, Einstellung, EU-Recht Richtlinie, Entscheidungsbegründung, Rückwirkung

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof E2379/2021

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 17.03.2022
  • ECLI: ECLI:AT:VFGH:2022:E2379.2021

Spruch

I.Der Beschwerdeführer ist durch das angefochtene Erkenntnis, insoweit damit das Beschwerdeverfahren wegen Gegenstandslosigkeit der Ausweisung eingestellt wird, im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichbehandlung von Fremden untereinander (ArtI Abs1 Bundesverfassungsgesetz zur Durchführung des internationalen Übereinkommens über die Beseitigung aller Formen rassischer Diskriminierung, BGBl Nr 390/1973) verletzt worden.

Das Erkenntnis wird in diesem Umfang aufgehoben.

II.Der Bund (Bundesminister für Inneres) ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seiner Rechtsvertreterin die mit € 2.856,– bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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