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E3120/2021•Verfassungsgerichtshof E3120/2021
E3120/2021Verfassungsgericht08.03.2022
Versammlungsrecht, Entscheidungsbegründung, Meinungsäußerungsfreiheit, Rechtspolitik
I.Der Beschwerdeführer ist durch das angefochtene Erkenntnis im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Versammlungsfreiheit verletzt worden.
Das Erkenntnis wird aufgehoben.
II.Der Bund (Bundesminister für Inneres) ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seines Rechtsvertreters die mit € 2.856,– bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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