Verfassungsgerichtshof E4203/2021

E4203/2021Verfassungsgericht01.03.2022

Regest

Asylrecht, Verhandlung mündliche, Entscheidungsverkündung, Verwaltungsgerichtsverfahren, Rechtsschutz, Rechtsstaatsprinzip, Rückkehrentscheidung

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof E4203/2021

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 01.03.2022
  • ECLI: ECLI:AT:VFGH:2022:E4203.2021

Spruch

I.Der Beschwerdeführer ist durch das angefochtene Erkenntnis im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichbehandlung von Fremden untereinander (ArtI Abs1 Bundesverfassungsgesetz BGBl Nr 390/1973) verletzt worden.

Das Erkenntnis wird aufgehoben.

II.Der Bund (Bundesminister für Inneres) ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seines Rechtsvertreters die mit € 2.616,– bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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