Verfassungsgerichtshof E3892/2021

E3892/2021Verfassungsgericht01.03.2022

Regest

Asylrecht, Entscheidungsbegründung, Völkerrecht, Auslegung völkerrechtlicher Verträge

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof E3892/2021

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 01.03.2022
  • ECLI: ECLI:AT:VFGH:2022:E3892.2021

Spruch

I.Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Spruchpunkt A) I. des Erkenntnisses im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichbehandlung von Fremden untereinander (ArtI Abs1 Bundesverfassungsgesetz BGBl Nr 390/1973) verletzt worden.

Spruchpunkt A) I. des Erkenntnisses wird aufgehoben.

II.Dem Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe wird stattgegeben.

III.Der Bund (Bundesminister für Inneres) ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seines Rechtsvertreters die mit € 2.616,– bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.