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E3892/2021•Verfassungsgerichtshof E3892/2021
E3892/2021Verfassungsgericht01.03.2022
Asylrecht, Entscheidungsbegründung, Völkerrecht, Auslegung völkerrechtlicher Verträge
I.Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Spruchpunkt A) I. des Erkenntnisses im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichbehandlung von Fremden untereinander (ArtI Abs1 Bundesverfassungsgesetz BGBl Nr 390/1973) verletzt worden.
Spruchpunkt A) I. des Erkenntnisses wird aufgehoben.
II.Dem Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe wird stattgegeben.
III.Der Bund (Bundesminister für Inneres) ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seines Rechtsvertreters die mit € 2.616,– bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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