Verfassungsgerichtshof E3857/2021 ua

E3857/2021 uaVerfassungsgericht01.03.2022

Regest

Fremdenrecht, Kinder, Privat- und Familienleben, Aufenthaltsrecht, Entscheidungsbegründung

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof E3857/2021 ua

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 01.03.2022
  • ECLI: ECLI:AT:VFGH:2022:E3857.2021

Spruch

I.Die Beschwerdeführerinnen sind durch das angefochtene Erkenntnis im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens gemäß Art8 EMRK verletzt worden.

Das Erkenntnis wird aufgehoben.

II.Der Bund (Bundesminister für Inneres) ist schuldig, den Beschwerdeführerinnen zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit € 2.877,60 bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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