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E3857/2021 ua•Verfassungsgerichtshof E3857/2021 ua
E3857/2021 uaVerfassungsgericht01.03.2022
Fremdenrecht, Kinder, Privat- und Familienleben, Aufenthaltsrecht, Entscheidungsbegründung
I.Die Beschwerdeführerinnen sind durch das angefochtene Erkenntnis im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens gemäß Art8 EMRK verletzt worden.
Das Erkenntnis wird aufgehoben.
II.Der Bund (Bundesminister für Inneres) ist schuldig, den Beschwerdeführerinnen zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit € 2.877,60 bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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