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E778/2021 ua•Verfassungsgerichtshof E778/2021 ua
E778/2021 uaVerfassungsgericht01.03.2022
Asylrecht, Ermittlungsverfahren, Entscheidungsbegründung, Rückkehrentscheidung, Kinder
I.Die Beschwerdeführer sind durch das angefochtene Erkenntnis im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichbehandlung von Fremden untereinander (ArtI Abs1 Bundesverfassungsgesetz BGBl Nr 390/1973) verletzt worden.
Das Erkenntnis wird aufgehoben.
II.Der Bund (Bundesminister für Inneres) ist schuldig, den Beschwerdeführern zuhanden seines Rechtsvertreters die mit € 3.008,40 bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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