Verfassungsgerichtshof WII1/2021

WII1/2021Verfassungsgericht29.09.2021

Regest

Wirtschaftskammern, Mandatsverlust, Wahlrecht passives, berufliche Vertretungen, Rechtspolitik, Insolvenzrecht, Wahlen

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof WII1/2021

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 29.09.2021
  • ECLI: ECLI:AT:VFGH:2021:WII1.2021

Spruch

I.Die Anfechtung wird, insoweit sie sich gegen die Abberufung von der Funktion eines Landesinnungsmeisters (Obmann) der Landesinnung Dachdecker, Glaser und Spengler Burgenland und der Funktion eines Mitgliedes der Spartenkonferenz der Sparte Gewerbe und Handwerk Burgenland richtet, zurückgewiesen.

II.Im Übrigen wird der Anfechtung nicht stattgegeben.

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