Verfassungsgerichtshof E4429/2020

E4429/2020Verfassungsgericht29.09.2021

Regest

Asylrecht / Vulnerabilität, COVID (Corona), Rückkehrentscheidung, Ermittlungsverfahren, Entscheidungsbegründung

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof E4429/2020

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 29.09.2021
  • ECLI: ECLI:AT:VFGH:2021:E4429.2020

Spruch

Die Beschwerdeführerin ist durch das angefochtene Erkenntnis, soweit damit ihre Beschwerde gegen die Rückkehrentscheidung und gegen den Ausspruch der Zulässigkeit der Abschiebung nach Nigeria unter Setzung einer Frist zur freiwilligen Ausreise und Erlassung eines auf die Dauer von zwei Jahren befristeten Einreiseverbotes abgewiesen wird, im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichbehandlung von Fremden untereinander (ArtI Bundesverfassungsgesetz BGBl Nr 390/1973) verletzt worden.

Das Erkenntnis wird insoweit aufgehoben.

2. Im Übrigen wird die Behandlung der Beschwerde abgelehnt.

II.Der Bund (Bundesminister für Inneres) ist schuldig, der Beschwerdeführerin zuhanden ihres Verfahrenshelfers die mit € 2.616,– bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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