Verfassungsgerichtshof E827/2021

E827/2021Verfassungsgericht27.09.2021

Regest

Ärztekammer, Wirkungsbereich übertragener, Bundesverwaltung unmittelbare, VfGH / Aufhebung Wirkung

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof E827/2021

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 27.09.2021
  • ECLI: ECLI:AT:VFGH:2021:E827.2021

Spruch

I.Die beschwerdeführende Partei ist durch das angefochtene Erkenntnis im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter verletzt worden.

Das Erkenntnis wird aufgehoben.

II.Der Bund (Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz) ist schuldig, der beschwerdeführenden Partei zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit € 2.856,– bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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