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E4337/2020•Verfassungsgerichtshof E4337/2020
E4337/2020Verfassungsgericht27.09.2021
Ordnungsstrafe, Verwaltungsverfahren, Meinungsäußerungsfreiheit, Ehrenbeleidigung
I.Der Beschwerdeführer ist durch das angefochtene Erkenntnis im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Meinungsäußerungsfreiheit verletzt worden.
Das Erkenntnis wird aufgehoben.
II.Das Land Burgenland ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seiner Rechtsvertreterin die mit € 2.616,– bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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