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E2110/2021•Verfassungsgerichtshof E2110/2021
E2110/2021Verfassungsgericht22.09.2021
Adel, Namensrecht, Personenstandswesen, Ermittlungsverfahren, Entscheidungsbegründung
I.Die Beschwerdeführer sind durch das angefochtene Erkenntnis im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetz verletzt worden.
Das Erkenntnis wird aufgehoben.
II.Der Bund (Bundesminister für Inneres) ist schuldig, den Beschwerdeführern zuhanden ihrer Rechtsvertreter die mit € 3.117,60 bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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