Verfassungsgerichtshof E847/2021 ua

E847/2021 uaVerfassungsgericht24.06.2021

Regest

VfGH / Anlassfall, VfGH / Kosten

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof E847/2021 ua

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 24.06.2021
  • ECLI: ECLI:AT:VFGH:2021:E847.2021

Spruch

I.Die Beschwerdeführer sind durch die angefochtenen Erkenntnisse wegen Anwendung eines verfassungswidrigen Gesetzes in ihren Rechten verletzt worden.

Die Erkenntnisse werden aufgehoben.

II.Der Bund (Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus) ist schuldig, den Erst- und Zweitbeschwerdeführern zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit € 3.357,60 bestimmten Prozesskosten, den Dritt- bis Fünfundzwanzigstbeschwerdeführern zuhanden ihrer Rechtsvertreter die mit € 9.444,– bestimmten Prozesskosten und dem Sechsundzwanzigstbeschwerdeführer zuhanden seines Rechtsvertreters die mit € 2.856,– bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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