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V593/2020•Verfassungsgerichtshof V593/2020
V593/2020Verfassungsgericht24.06.2021
COVID (Corona), Eigentumseingriff, Rechtspolitik, Verordnung, VfGH / Parteiantrag
I.Der Antrag wird abgewiesen, soweit er sich gegen §5 Abs1 Z1, die Wortfolge "1 und" in §5 Abs1 letzter Satz und §5 Abs4 Z1 bis 4 und Z8 bis 14 der Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, mit der besondere Schutzmaßnahmen zur Verhinderung einer Notsituation auf Grund von COVID-19 getroffen werden, BGBl II Nr 479/2020, idF BGBl II Nr 528/2020 richtet.
II.Im Übrigen wird der Antrag zurückgewiesen.
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