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E3310/2020 ua•Verfassungsgerichtshof E3310/2020 ua
E3310/2020 uaVerfassungsgericht24.06.2021
VfGH / Anlassfall, VfGH / Kosten
I.Die Beschwerdeführer sind durch die angefochtenen Erkenntnisse wegen Anwendung eines verfassungswidrigen Gesetzes in ihren Rechten verletzt worden.
Die Erkenntnisse werden aufgehoben.
II.Der Bund (Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus) ist schuldig, den Erst- bis Siebenundzwanzigstbeschwerdeführern zuhanden ihrer Rechtsvertreter die mit € 10.164,– bestimmten Prozesskosten sowie den Acht- und Neunundzwanzigstbeschwerdeführern zuhanden ihrer Rechtsvertreter die mit jeweils € 2.856,– bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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