Verfassungsgerichtshof E3310/2020 ua

E3310/2020 uaVerfassungsgericht24.06.2021

Regest

VfGH / Anlassfall, VfGH / Kosten

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof E3310/2020 ua

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 24.06.2021
  • ECLI: ECLI:AT:VFGH:2021:E3310.2020

Spruch

I.Die Beschwerdeführer sind durch die angefochtenen Erkenntnisse wegen Anwendung eines verfassungswidrigen Gesetzes in ihren Rechten verletzt worden.

Die Erkenntnisse werden aufgehoben.

II.Der Bund (Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus) ist schuldig, den Erst- bis Siebenundzwanzigstbeschwerdeführern zuhanden ihrer Rechtsvertreter die mit € 10.164,– bestimmten Prozesskosten sowie den Acht- und Neunundzwanzigstbeschwerdeführern zuhanden ihrer Rechtsvertreter die mit jeweils € 2.856,– bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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