Verfassungsgerichtshof KI14/2020

KI14/2020Verfassungsgericht23.06.2021

Regest

VfGH / Klagen, Sozialhilfe, Privatwirtschaftsverwaltung, Gericht Zuständigkeit, Behördenzuständigkeit, VfGH / Kompetenzkonflikt, Mindestsicherung

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof KI14/2020

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 23.06.2021
  • ECLI: ECLI:AT:VFGH:2021:KI14.2020

Spruch

I.Zur Entscheidung über den von der antragstellenden Partei geltend gemachten Anspruch auf (Kostenübernahme für die) Unterbringung in einer Einrichtung gemäß §11 Abs1 Kärntner Mindestsicherungsgesetz sind die ordentlichen Gerichte zuständig.

II.Die entgegenstehenden Beschlüsse des Bezirksgerichtes Klagenfurt vom 6. März 2019, Z23 C 36/19p, und des Landesgerichtes Klagenfurt vom 3. April 2019, Z4 R 82/19d, werden aufgehoben.

III.Der Bund (Bundesministerin für Justiz) ist schuldig, der antragstellenden Partei zuhanden ihrer Rechtsvertreter die mit € 2.856,– bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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