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A5/2020•Verfassungsgerichtshof A5/2020
A5/2020Verfassungsgericht17.06.2021
VfGH / Klagen, Schulen, Kostentragung, Finanzverfassung, Finanzausgleich, Auslegung, Kompetenz Bund - Länder Schulrecht, Kinder- und Jugendhilfe
I.Die Klage wird abgewiesen.
II.Die Klägerin ist schuldig, dem Land Kärnten zuhanden seiner Rechtsvertreter die mit € 3.206,76 bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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