Verfassungsgerichtshof E1559/2021

E1559/2021Verfassungsgericht08.06.2021

Regest

Asylrecht, Entscheidungsbegründung, Rückkehrentscheidung, VfGH / Verfahrenshilfe, VfGH / Anwaltszwang

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof E1559/2021

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 08.06.2021
  • ECLI: ECLI:AT:VFGH:2021:E1559.2021

Spruch

I.Der Beschwerdeführer ist durch das angefochtene Erkenntnis im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichbehandlung von Fremden untereinander (ArtI Abs1 Bundesverfassungsgesetz BGBl Nr 390/1973) verletzt worden.

Das Erkenntnis wird aufgehoben.

II.Der Bund (Bundesminister für Inneres) ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seines Rechtsvertreters die mit € 2.856,– bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

III.Der Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe wird abgewiesen.

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