Verfassungsgerichtshof E226/2021

E226/2021Verfassungsgericht08.06.2021

Regest

Asylrecht, Privat- und Familienleben, Rückkehrentscheidung, Verfahrensdauer überlange

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof E226/2021

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 08.06.2021
  • ECLI: ECLI:AT:VFGH:2021:E226.2021

Spruch

I.1. Der Beschwerdeführer ist durch das angefochtene Erkenntnis, soweit damit seine Beschwerde gegen die erlassene Rückkehrentscheidung, den Ausspruch, dass die Ausweisung nach Bangladesch zulässig ist und die vier-zehntägige Frist zur Ausreise, abgewiesen wurde, im verfassungsgesetzlich gewährleisten Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens gemäß Art8 EMRK verletzt worden.

Das Erkenntnis wird insoweit aufgehoben.

2. Im Übrigen wird die Behandlung der Beschwerde abgelehnt.

II.Der Bund (Bundesminister für Inneres) ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seines Rechtsvertreters die mit € 2.616,– bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.