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E149/2021 ua•Verfassungsgerichtshof E149/2021 ua
E149/2021 uaVerfassungsgericht08.06.2021
Asylrecht, Entscheidungsbegründung, Ermittlungsverfahren, Kinder, Rückkehrentscheidung
I.Die Beschwerdeführer sind durch das angefochtene Erkenntnis im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichbehandlung von Fremden untereinander (ArtI Bundesverfassungsgesetz BGBl Nr 390/1973) verletzt worden.
Das angefochtene Erkenntnis wird aufgehoben.
II.Der Bund (Bundesminister für Inneres) ist schuldig, den Beschwerdeführern zuhanden ihrer Rechtsvertreterin die mit € 3008,40 bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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