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WI6/2020•Verfassungsgerichtshof WI6/2020
WI6/2020Verfassungsgericht08.10.2020
VfGH / Wahlanfechtung, Gemeindevorstand, Gemeinderat, Verhältniswahl, Auslegung historische, Auslegung eines Gesetzes
I.Der Anfechtung wird stattgegeben. Das Verfahren zur Wahl des Gemeindevorstandes der Stadtgemeinde Groß Gerungs vom 20. Februar 2020 wird beginnend mit der Aufteilung der Anzahl der geschäftsführenden Stadträte auf die im Gemeinderat vertretenen Wahlparteien aufgehoben.
II.Kosten werden nicht zugesprochen.
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