Verfassungsgerichtshof WI6/2020

WI6/2020Verfassungsgericht08.10.2020

Regest

VfGH / Wahlanfechtung, Gemeindevorstand, Gemeinderat, Verhältniswahl, Auslegung historische, Auslegung eines Gesetzes

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof WI6/2020

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 08.10.2020
  • ECLI: ECLI:AT:VFGH:2020:WI6.2020

Spruch

I.Der Anfechtung wird stattgegeben. Das Verfahren zur Wahl des Gemeindevorstandes der Stadtgemeinde Groß Gerungs vom 20. Februar 2020 wird beginnend mit der Aufteilung der Anzahl der geschäftsführenden Stadträte auf die im Gemeinderat vertretenen Wahlparteien aufgehoben.

II.Kosten werden nicht zugesprochen.

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