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G136/2020 ua•Verfassungsgerichtshof G136/2020 ua
G136/2020 uaVerfassungsgericht08.10.2020
Schulen, Schulunterricht, Schulpflicht, VfGH / Prüfungsgegenstand, Rechtsstaatsprinzip, Rechtsschutz, VfGH / Prüfungsumfang
I.Der zu G136/2020 gestellte Hauptantrag, §45 Abs5 des Bundesgesetzes über die Ordnung von Unterricht und Erziehung in den im Schulorganisationsgesetz geregelten Schulen (Schulunterrichtsgesetz – SchUG), BGBl Nr 472/1986 (WV), idF BGBl I Nr 35/2018, als verfassungswidrig aufzuheben, wird zurückgewiesen.
II.Im Übrigen werden die Anträge abgewiesen.
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