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E2908/2020•Verfassungsgerichtshof E2908/2020
E2908/2020Verfassungsgericht08.10.2020
Fernmelderecht, Parteistellung, Nachbarrechte
I.Die Behandlung der Beschwerde wird abgelehnt.
II.Die Beschwerde wird dem Verwaltungsgerichtshof zur Entscheidung abgetreten.
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