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E1873/2020•Verfassungsgerichtshof E1873/2020
E1873/2020Verfassungsgericht08.10.2020
Verhandlung mündliche, COVID (Corona), Verwaltungsgericht, Auslegung verfassungskonforme
I.Der Beschwerdeführer ist durch das angefochtene Erkenntnis im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung (Art6 EMRK) verletzt worden.
Das Erkenntnis wird aufgehoben.
II.Das Land Steiermark ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seiner Rechtsvertreterin die mit € 2.856,– bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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