Verfassungsgerichtshof E1873/2020

E1873/2020Verfassungsgericht08.10.2020

Regest

Verhandlung mündliche, COVID (Corona), Verwaltungsgericht, Auslegung verfassungskonforme

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof E1873/2020

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 08.10.2020
  • ECLI: ECLI:AT:VFGH:2020:E1873.2020

Spruch

I.Der Beschwerdeführer ist durch das angefochtene Erkenntnis im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung (Art6 EMRK) verletzt worden.

Das Erkenntnis wird aufgehoben.

II.Das Land Steiermark ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seiner Rechtsvertreterin die mit € 2.856,– bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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