Verfassungsgerichtshof E332/2020

E332/2020Verfassungsgericht08.10.2020

Regest

Bescheidbegriff, elektronischer Rechtsverkehr, Bescheid Unterschrift, Zustellung, Versammlungsrecht, email

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof E332/2020

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 08.10.2020
  • ECLI: ECLI:AT:VFGH:2020:E332.2020

Spruch

I.Der Beschwerdeführer ist durch das angefochtene Erkenntnis im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter verletzt worden.

Das Erkenntnis wird aufgehoben.

II.Der Bund (Bundesminister für Inneres) ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seines Rechtsvertreters die mit € 2.856,– bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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