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WIII2/2019•Verfassungsgerichtshof WIII2/2019
WIII2/2019Verfassungsgericht06.10.2020
VfGH / Anlassverfahren, Volksabstimmung, VfGH / Anlassfall
I.Der Anfechtung wird stattgegeben. Das Verfahren zur Volksabstimmung betreffend "Widmung von Flächen im Neugut" in der Gemeinde Ludesch vom 10. November 2019 wird zur Gänze aufgehoben.
II.Kosten werden nicht zugesprochen.
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