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A22/2019•Verfassungsgerichtshof A22/2019
A22/2019Verfassungsgericht13.12.2019
VfGH / Klagen, Klubfinanzierung, Partei politische
I.Die Klage wird zurückgewiesen.
II.Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit € 4.352,76 bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu bezahlen.
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