Verfassungsgerichtshof E3358/2019 ua

E3358/2019 uaVerfassungsgericht11.12.2019

Regest

Asylrecht, Ermittlungsverfahren, Entscheidungsbegründung, Kinder, Rückkehrentscheidung

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof E3358/2019 ua

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 11.12.2019
  • ECLI: ECLI:AT:VFGH:2019:E3358.2019

Spruch

I.1. Die Beschwerdeführer sind durch die angefochtene Entscheidung, soweit damit ihre Beschwerde gegen die Nichtzuerkennung des Status des subsidiär Schutzberechtigten in Bezug auf den Herkunftsstaat Irak, gegen die Nichterteilung eines Aufenthaltstitels aus berücksichtigungswürdigen Gründen, gegen die Erlassung einer Rückkehrentscheidung, gegen die Feststellung der Zulässigkeit der Abschiebung und gegen die Festsetzung einer vierzehntägigen Frist zur freiwilligen Ausreise, abgewiesen wird, in dem durch das Bundesverfassungsgesetz BGBl Nr 390/1973 verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichbehandlung von Fremden untereinander verletzt worden.

Das Erkenntnis wird insoweit aufgehoben.

2. Im Übrigen wird die Behandlung der Beschwerde abgelehnt.

II.Der Bund (Bundesminister für Inneres) ist schuldig, den Beschwerdeführern zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit € 3.728,40 bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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